Verifizierung von Emissionsberichten, Zuteilungs­datenberichten im europäischen und nationalen Emissionshandel

Anlagenbetreiber von Energie- oder Industrieanlagen mit definierten Emissionsschwellenwerten, Betreiber von Luftfahrzeugen sowie Unternehmen, die im Seeverkehr tätig sind, fallen unter die Verpflichtung, am Europäischen Emissionsrechtehandel teilzunehmen und über Ihre CO₂-Emissionen Bericht zu erstatten. 

Als unabhängige, akkreditierte Verifizierungsstelle prüfen wir Ihre Emissionsberichte, Zuteilungsdatenberichte und Zuteilungsanträge auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. Mit unserer fachlichen Expertise unterstützen wir Sie dabei, regulatorische Pflichten zu erfüllen und Risiken zu minimieren.

260504_CERTANIA_IFU-CERT_AI_industrial_facility_emissions

Akkreditierte Verifizierungen gemäß ISO 17029

Die IFU-CERT GmbH Zertifizierungsgesellschaft und Umweltgutachterorganisation ist für Verifizierungen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels durch die DAkkS* akkreditiert. Unsere Experten prüfen Ihre Berichte aus folgenden Tätigkeitsgruppen und Programmen:

 

  • 1a – Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen, wenn lediglich kommerzielle Standardbrennstoffe gemäß der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 verwendet werden oder wenn in Anlagen der Kategorie A oder B Erdgas zum Einsatz kommt
  • 1b – Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen ohne Einschränkungen
  • 1c – Emissionen entsprechend Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG (EU-ETS 2)
  • 7 – Herstellung von Papier oder Karton
  • 98 – Andere gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG einbezogene Tätigkeiten
  • Emissionsberichte gemäß § 15 BEHG im nationalen Emissionshandel gemäß EBeV 2030

 

* DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle

Im EU-ETS 1 werden die Emissionen von europaweit rund 9.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie erfasst. Zusammen verursachen diese Anlagen fast 40 % der Treibhausgas-Emissionen in Europa. Seit 2012 wird ebenfalls der innereuropäische Luftverkehr in den EU-ETS 1 einbezogen, seit 2024 steht auch der Seeverkehr in der Pflicht, seine CO₂-Emissionen lückenlos zu erfassen und darüber Bericht zu erstatten.

Der EU-ETS 1 funktioniert gemäß des „Cap & Trade“ Prinzips: eine Obergrenze (Cap) wird festgelegt, die bestimmt, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten geben eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Eine Berechtigung erlaubt den Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalent (CO₂-Äq). Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Dieser Preis setzt Anreize bei den beteiligten Unternehmen ihre Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren.

Als unabhängige, akkreditierte Verifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17029 prüfen unsere Experten Ihre Emissionsberichte, Zuteilungsdatenberichte und Zuteilungsanträge nach den Vorgaben der europäischen Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung, bevor Sie diese bei der DEHSt einreichen. Dabei stellen wir sicher, dass alle Daten vollständig und plausibel sind und gemäß den geltenden Anforderungen erhoben wurden.

Mit der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als eigenständiges Handelssystem 2021 wurde ein wichtiger Grundstein zur Erreichung der Klimaziele gelegt, indem die wachsenden CO₂-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor gesenkt werden sollen. Ab dem Jahr 2028 soll der nationale Emissionshandel vollständig in den Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) überführt werden.

Im Gegensatz zum EU-ETS 1 gilt im nEHS und ETS 2 ein Upstream-Ansatz: betroffen sind primär die Inverkehrbringer (Steuerschuldner nach Energiesteuergesetz) von Brennstoffen, die zur Wärmeerzeugung oder als Kraftstoff im Straßenverkehr eingesetzt werden. Öl-, Gas- und Kraftstofflieferanten müssen für die CO₂-Emissionen, die durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe entstehen, Zertifikate ersteigern. Diese Kosten werden über die Lieferkette an die Endverbraucher weitergegeben, was zu höheren Endverbraucherpreisen führt. Die Inverkehrbringer sind verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen detailliert zu erfassen und durch eine zugelassene Stelle seit den Berichtsjahren 2023 (nEHS) und 2025 (ETS 2) verifizieren zu lassen.

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Verifizierung Ihrer CO₂-Emissionsberichte nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und bereiten Sie auf die Anforderungen des EU-ETS 2 vor.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Verlässliche Prüfung durch Experten
Wir garantieren eine unabhängige und objektive Überprüfung Ihrer Berichtsdaten.

Fundiertes Fachwissen
Unser Know-how über die komplexen Regeln des ETS 1 und des nEHS / ETS 2 erhöht Ihre unternehmerische Rechtssicherheit.

Sorgenfrei durch die Berichtssaison

Durch unsere strukturierte Durchführung vom Erstkontakt bis zur fristgerechten Berichtsübermittlung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Sanktionen.
 

Foto_Deborah-Hipkins

Deborah Hipkins

Fachbereichsleiterin Emissionshandel


+49 511 12194-13 d.hipkins@ifu-cert.de
989-Sina-Ben-Othmen_1419

Sina Ben Othmen

Fachbereichsleiterin Energie-Effizienz, Leiterin Verifizierungsstelle & Auditleiterin


s.ben-othmen@ifu-cert.de

Ablauf der Verifizierung Ihrer Emissions- und Zuteilungsdatenberichte

In der Vorvertragsphase wird anhand Ihrer eingereichten Informationen bewertet, ob IFU-CERT die Verifizierung durchführen kann. Wenn IFU-CERT den Auftrag annehmen kann, wird auf Grundlage Ihrer eingereichten Informationen die Komplexität der Verifizierung (und somit der zeitliche und personelle Aufwand) ermittelt und ein Angebot erstellt.

Nach Erhalt Ihrer Beauftragung erstellt IFU-CERT einen Prüfplan, der alle geplanten Prüfaktivitäten, die anzufordernden Nachweise sowie den voraussichtlichen Ablauf der Verifizierung dokumentiert. Ein Auditplan, der den zeitlichen Ablauf und die Prüfschwerpunkte beinhaltet, wird Ihnen vor Beginn der Prüfung zur Verfügung gestellt.

Auf Basis des Prüfplans wird die Verifizierung durchgeführt, die eine Standortbegehung und eine Dokumentenprüfung (teilweise vor Ort, teilweise Desk-Audit in Vor- und Nachbereitung) umfasst.

Nach der durchgeführten Prüfung vor Ort wird ein Prüfbericht erstellt. Im FMS werden alle notwendigen Eintragungen vorgenommen und der Prüfbericht als Anhang hochgeladen.

Der exportierte FMS-Bericht wird dem Vetoprüfer mit der gesamten für das Verfahren relevanten Dokumentation zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss der Prüfung durch den Vetoprüfer trifft die Verifizierungsstelle auf Grundlage der stattgefundenen Bewertung und Prüfung des Verfahrens auf Vollständigkeit die endgültige Entscheidung und versendet die signierten Berichte über die virtuelle Poststelle.

Im Fall einer positiven Verifizierungsaussage bestätigt die Verifizierungsstelle im Einklang mit den gültigen Verfahrensregeln des Unionsregisters die dort eingetragenen Angaben. Der Eintrag selbst kann dabei sowohl von Ihnen als auch von der Verifizierungsstelle getätigt werden, die Bestätigung nimmt ausschließlich die Verifizierungsstelle vor.

Weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Informationen zu unseren Verifizierungsverfahren: Verifizierungsverfahren 
IFU-CERT

Grösse:
1.70 MB
Datum:
06/09/2026

Informationen zu unserer Unparteilichkeitsverpflichtung: Grundsätzliche Regelungen und Ziele IFU-CERT

Grösse:
0.33 MB
Datum:
06/09/2026