Gesetzlicher Rahmen und Anforderungen
Die Verpflichtung zur ökologischen Gegenleistung ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelwerken, unter anderem der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), der Strompreiskompensation (SPK) sowie dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Unternehmen, die Entlastungen beantragen, müssen nachweisen:
- die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
- die Identifizierung wirtschaftlicher Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen
- die Bewertung dieser Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (VALERI)-Methode
- die Umsetzung mindestens einer wirtschaftlich bewerteten Maßnahme.
Diese Nachweise müssen durch eine externe prüfungbefugte Stelle, wie der IFU-CERT, bestätigt werden.



