Rechtssicher prüfen – Förderfähigkeit sichern

Ob EEG-Vergütung oder DENA-Anforderungen: Für Betreiber von Biogasanlagen sind unabhängige Prüfungen und belastbare Nachweise entscheidend, um Förderansprüche zu sichern und Biomethan rechtskonform zu vermarkten. Wir begleiten Sie mit fundierten Gutachten, strukturierten Audits und klarer Dokumentation – verlässlich, transparent und stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben. So schaffen wir die Grundlage für Planungssicherheit und eine wirtschaftlich stabile Anlagenführung.

EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument und schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland Es trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem regelmäßig novelliert. Betreiber von Biogasanlagen, die ihre Vergütung nach dem EEG 2009 bzw. EEG 2012 erhalten, benötigen für die Inanspruchnahme von Vergütungen unabhängige Umweltgutachten, welche die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen. Unser erfahrenes Team sorgt für transparente, verlässliche Prüfungen und unterstützt Sie dabei, Fördermöglichkeiten sicher zu nutzen – ob bei der Erstförderung oder beim Übergang in die Anschlussförderung. So schaffen wir die Grundlage für die gesicherte Förderung Ihrer Anlagen.

DENA

Das EEG ermöglicht Betreibern von Biogasanlagen, das Biogas, neben dem Einsatz zur Strom- und Wärmeerzeugung, nach Aufbereitung auf Erdgasqualität in das Erdgasnetz einzuspeisen. Für den Handel mit Biomethan ist es besonders wichtig, dass die gesetzlich festgelegten Anforderungen an das Gas erfüllt werden. Im Rahmen von jährlichen Anlagenaudits gemäß dem Kriterienkatalog des Biogasregisters der Deutsche Energie-Agentur, kurz DENA, wird die Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten in Bezug auf den Rohstoffeinsatz und der Anlagentechnik bescheinigt und verbindliche Aussagen über den Umfang, die Qualität und die Mengen des eingespeisten Biomethans getroffen.

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Frank Keidel

Fachbereichsleitung Erneuerbare Energien, Entsorgungsfachbetriebe, Fachkundeinhaber & Sachverständiger


+49 511 12194-11 f.keidel@ifu-cert.de

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