So läuft Ihre Zertifizierung nach der EfbV ab
Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, starten wir gemeinsam in den Zertifizierungsprozess. Das Verfahren ist durch die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. weiterführend in den Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M36) geregelt. Die Erstzertifizierung erfordert zunächst eine Vorprüfung, in der wir prüfen, ob Ihr Unternehmen über die grundlegenden erforderlichen Voraussetzungen wie Genehmigungen, Betriebstagebuch, Fach- und Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen verfügt. Mit der Vorprüfung wird auch der Umfang des Zertifikats, also die zu zertifizierenden Tätigkeiten und Abfälle festgelegt.
Für die Zertifizierung selbst schließen wir gemeinsam einen Überwachungsvertrag ab und reichen diesen, zusammen mit dem Ergebnis der Vorprüfung, unserer Zulassungsbehörde für die Zustimmung ein.
Im nächsten Schritt erfolgt die Erstzertifizierung mit einem Audit vor Ort durch einen unserer Sachverständigen. Nach erfolgreichem Audit stellen wir Ihnen den Prüfbericht und das Zertifikat aus. Bericht und Zertifikat werden in dem bundesweit einheitlichen elektronischen Zertifiziererportal eingestellt und an die zuständigen Behörden übermittelt. Nach Freigabe durch die Behörden wird Ihr Zertifikat im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister veröffentlicht und ist für alle einsehbar.
Das ausgestellte Zertifikat hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. In den Folgejahren ist 12 Monate nach dem ersten Audit jeweils eine erneute Überprüfung vor Ort notwendig, um das Zertifikat zu verlängern.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb dürfen Sie zudem unser Überwachungszeichen führen. Das Überwachungszeichen enthält die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ in Verbindung mit dem Hinweis auf die zertifizierten Tätigkeiten und die das Überwachungszeichen erteilende technische Überwachungsorganisation.


