Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen, Handeln und Makeln zertifizieren zu lassen. Unternehmen müssen dazu den Nachweis erbringen, dass Zuverlässigkeit, Fachkunde, geregelte Betriebsorganisation Bestandteil ihrer Unternehmens- und Betriebsführung sind und sie für Qualität und Seriosität verantwortlich zeichnen.

IFU-CERT ist durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als technische Überwachungsorganisation (TÜO) für die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen. Seit Einführung dieses branchenspezifischen Qualitätssiegels durch den Gesetzgeber 1996 stehen wir unseren Kunden als unabhängiger, objektiver und zuverlässiger Zertifizierungspartner zur Seite. Unsere Sachverständigen verfügen über jahrelange Kenntnisse und Kompetenzen in der Entsorgungswirtschaft sowie im Zertifizierungsgeschäft und gewährleisten eine objektive Bewertung Ihres Unternehmens im Zertifizierungsprozess.

Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihre Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb. Wir informieren Sie gern. Sie erhalten kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot für Ihre Zertifizierung.

EfbV-Zertifizierung

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie haben einen Nachweis über die professionelle Behandlung von Abfallstoffen unter Einhaltung aller rechtlicher Vorschriften
  • Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit als Entsorgungsfachbetrieb
  • Hohe Akzeptanz bei Ihren Kunden, ausschreibenden Stellen und Behörden
  • Reduzierung Ihres Haftungsrisikos
  • Keine Beförderungserlaubnis erforderlich, wenn das Sammeln und Befördern zertifiziert sind
  • Keine Genehmigung für Abfallvermittlungsgeschäfte notwendig, sofern das Handeln und Makeln zertifiziert wird
  • Erleichtertes Nachweisverfahren
  • Verfahrensrechtliche Vorteile
  • Zertifikat im digitalen Fachbetrieberegister einsehbar
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Frank Keidel

Fachbereichsleitung Erneuerbare Energien, Entsorgungsfachbetriebe, Fachkundeinhaber & Sachverständiger


+49 511 12194-11 f.keidel@ifu-cert.de

Möchten Sie sich zusätzlich auch in den Bereichen Umweltschutz oder Energie positionieren?

Dann denken Sie doch über eine zusätzliche Zertifizierung nach ISO 14001 und ISO 50001 nach. Interessiert? Dann schauen Sie hier vorbei.

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So läuft Ihre Zertifizierung nach der EfbV ab

Sollten Sie sich für unser Angebot entscheiden, starten wir gemeinsam in den Zertifizierungsprozess. Das Verfahren ist durch die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) bzw. weiterführend in den Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M36) geregelt. Die Erstzertifizierung erfordert zunächst eine Vorprüfung, in der wir prüfen, ob Ihr Unternehmen über die grundlegenden erforderlichen Voraussetzungen wie Genehmigungen, Betriebstagebuch, Fach- und Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen verfügt. Mit der Vorprüfung wird auch der Umfang des Zertifikats, also die zu zertifizierenden Tätigkeiten und Abfälle festgelegt.

Für die Zertifizierung selbst schließen wir gemeinsam einen Überwachungsvertrag ab und reichen diesen, zusammen mit dem Ergebnis der Vorprüfung, unserer Zulassungsbehörde für die Zustimmung ein.

Im nächsten Schritt erfolgt die Erstzertifizierung mit einem Audit vor Ort durch einen unserer Sachverständigen. Nach erfolgreichem Audit stellen wir Ihnen den Prüfbericht und das Zertifikat aus. Bericht und Zertifikat werden in dem bundesweit einheitlichen elektronischen Zertifiziererportal eingestellt und an die zuständigen Behörden übermittelt. Nach Freigabe durch die Behörden wird Ihr Zertifikat im elektronischen Entsorgungsfachbetrieberegister veröffentlicht und ist für alle einsehbar.

Das ausgestellte Zertifikat hat eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. In den Folgejahren ist 12 Monate nach dem ersten Audit jeweils eine erneute Überprüfung vor Ort notwendig, um das Zertifikat zu verlängern.

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb dürfen Sie zudem unser Überwachungszeichen führen. Das Überwachungszeichen enthält die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ in Verbindung mit dem Hinweis auf die zertifizierten Tätigkeiten und die das Überwachungszeichen erteilende technische Überwachungsorganisation.