Wir informieren Sie über die Erweiterung des nationalen Emissionshandels (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) und die darauf aufbauende BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Mit der Verabschiedung der BECV und der Gewährung von Beihilfen möchte der Gesetzgeber Erleichterungen bei besonders durch die CO2-Steuer belasteten Unternehmen schaffen. Beihilfeberechtigt sind emissionsintensive und gefährdete Sektoren, die ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach EMAS oder Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 betreiben. Beihilfeberechtigte Unternehmen, die jährlich weniger als 10 GWh an fossilen Brennstoffen verbrauchen, sind verpflichtet, die ISO 50005 zu einem gewissen Grad umzusetzen und testieren zu lassen.*
Weitere Informationen, welche Beihilfen Sie erhalten und was Sie dafür tun müssen, halten wir hier für Sie bereit.