Wir informieren Sie hiermit darüber, dass aus der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden soll. Die EU-Kommission sieht dabei weitreichende Änderungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Wird der Vorschlag angenommen, werden neben allen großen kapitalmarktorientierten Unternehmen auch börsenorientierte Mittelständler und KMU betroffen sein. In der EU steigt damit die Zahl der betroffenen Unternehmen von ca. 11.600 auf ca. 49.000. Ziel ist es, vor allem das Thema Nachhaltigkeit in der Berichterstattung integral zu behandeln und finanziellen Themen schrittweise gleichzustellen. Wird der Berichtspflicht nicht nachgekommen, so drohen behördliche Bußgelder. Eine Umsetzung in nationales Recht ist bis zum 1. Dezember 2022 geplant. Die Richtlinie könnte aber auch durch einen delegierten Rechtsakt für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich gemacht werden, was den Umsetzungsprozess deutlich beschleunigen würde.
Detaillierte Inhalte zu den geplanten Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie hier.