Das am 22.12.2016 beschlossene „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ mit voraussichtlichem Inkrafttreten ab 1. Januar 2017 nimmt Einfluss auf das zuvor durch das Strommarktgesetz beschlossene „Doppelförderungsverbot“ der EEG-Vergütung und der gleichzeitigen Befreiung von der Stromsteuer.
Kein Wegfall der gesamten EEG-Förderung bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Stromsteuerbefreiung, sondern Verringerung der EEG-Förderung um die gewährte Stromsteuerbefreiung.
Bitte lesen Sie dazu unser »Informationsblatt 2 für Biogaskunden«. Dieses finden Sie auf unserer Seite »Download« in der Rubrik Kundeninformation.